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Wer Wiens Finanzen kontrolliert

Die Verwaltung der Finanzen einer Stadt wie Wien ist eine komplexe Angelegenheit und mit viel Verantwortung verbunden. Das Geld der Bevölkerung darf nur mit äußerster Sorgfalt verwendet werden. Dazu braucht es Kontrollmechanismen, die garantieren, dass alle Bestimmungen eingehalten werden. In Wien können vier verschiedene Organe die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt kontrollieren.

In der Grafik werden die einzelnen Instanzen dargestellt, die die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt kontrollieren. Als das demokratisch legitimierte Gremium, das jedes Budget beschließt hat der Gemeinderat die Oberaufsicht über die sogenannte „Finanzgebarung“ der Stadt. Unterstützt wird er dabei vom Finanzausschuss, der aus der Finanzstadträtin/dem Finanzstadtrat und Abgeordneten aller Gemeinderatsparteien gebildet wird. Zusätzlich prüfen der Stadtrechnungshof und der Bundesrechnungshof die Finanzen der Stadt.
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Die Oberaufsicht über die »Finanzgebarung« der Stadt – also ihr finanzielles und wirtschaftliches Handeln – liegt beim Gemeinderat. Er ist das demokratisch legitimierte Gremium, die Vertretung der Wienerinnen und Wiener –? und er ist das Organ, das jedes Budget beschließt. Daher muss er natürlich jederzeit alle finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten überprüfen können.

Dabei hilft ihm der Finanzausschuss, der neben anderen Aufgaben auch Kontrollfunktionen wahrnimmt. Gebildet aus der Finanzstadträtin oder dem Finanzstadtrat und Abgeordneten der Gemeinderatsparteien ist er berechtigt, alle Dienststellen, Anstalten, Betriebe und Unternehmungen zu kontrollieren.

Darüber hinaus prüft der Stadtrechnungshof Wien die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt. Er ist weisungsfrei und hat verschiedene Aufgaben. Vor allem soll er feststellen, ob die Gemeinde zu jeder Zeit sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig arbeitet. Und er soll Unternehmen überprüfen, an denen die Gemeinde? mit zumindest 50 Prozent beteiligt ist, oder die durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht werden. Seine Ergebnisse muss er jedes Jahr dem Gemeinderat berichten und dabei Empfehlungen aussprechen.

Eine zusätzliche Kontrollinstanz bildet der Rechnungshof des Bundes. Auch ?er überprüft die Finanzgebarung der Stadt. Ein Mal im Jahr erstattet er dem Gemeinderat Bericht und er gibt seine Ergebnisse dem Stadtsenat bekannt. Der Stadtsenat besteht aus der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister sowie den Stadträtinnen und Stadträten und hat die Aufgabe, geeignete Maßnahmen zu treffen, wenn der Rechnungshof Anlass zur Kritik hatte.

Auch hier werden, wie in der Infografik „Entwicklung des Gesamtschuldenstandes seit 2000“, die wirtschaftlich einfacheren und schwierigeren Zeiten sichtbar. Konnte in den ersten Jahren des neuen Jahrtausends der Schuldenstand noch jährlich verringert werden, mussten ab 2009 wieder neue Kredite aufgenommen werden. Im Jahr 2000 gelang es 205 Millionen Euro Schulden abzubauen, im Jahr darauf konnte eine Million Euro zurückgezahlt werden und 2002 zehn Millionen Euro. 2003 brachte mit 411 Millionen Euro die größte Rückzahlung in diesem Zeitraum, 2004 waren es zehn Millionen Euro, 2005 acht Millionen Euro, 2006 37 Millionen Euro und 2007 57 Millionen Euro. Um wirtschaftliche Impulse zu setzen, wurden 2008 zwei Millionen Euro aufgenommen, 2009 488 Millionen Euro, 2010 781 Millionen Euro, 2011 910 Millionen Euro, 2012 309 Millionen Euro und 2013 312 Millionen Euro.
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