Die Verwaltung der Finanzen einer Stadt wie Wien ist eine komplexe Angelegenheit und mit viel Verantwortung verbunden. Das Geld der Bevölkerung darf nur mit äußerster Sorgfalt verwendet werden. Dazu braucht es Kontrollmechanismen, die garantieren, dass alle Bestimmungen eingehalten werden. In Wien können vier verschiedene Organe die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt kontrollieren.
Die Oberaufsicht über die »Finanzgebarung« der Stadt – also ihr finanzielles und wirtschaftliches Handeln – liegt beim Gemeinderat. Er ist das demokratisch legitimierte Gremium, die Vertretung der Wienerinnen und Wiener –? und er ist das Organ, das jedes Budget beschließt. Daher muss er natürlich jederzeit alle finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten überprüfen können.
Dabei hilft ihm der Finanzausschuss, der neben anderen Aufgaben auch Kontrollfunktionen wahrnimmt. Gebildet aus der Finanzstadträtin oder dem Finanzstadtrat und Abgeordneten der Gemeinderatsparteien ist er berechtigt, alle Dienststellen, Anstalten, Betriebe und Unternehmungen zu kontrollieren.
Darüber hinaus prüft der Stadtrechnungshof Wien die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt. Er ist weisungsfrei und hat verschiedene Aufgaben. Vor allem soll er feststellen, ob die Gemeinde zu jeder Zeit sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig arbeitet. Und er soll Unternehmen überprüfen, an denen die Gemeinde? mit zumindest 50 Prozent beteiligt ist, oder die durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht werden. Seine Ergebnisse muss er jedes Jahr dem Gemeinderat berichten und dabei Empfehlungen aussprechen.
Eine zusätzliche Kontrollinstanz bildet der Rechnungshof des Bundes. Auch ?er überprüft die Finanzgebarung der Stadt. Ein Mal im Jahr erstattet er dem Gemeinderat Bericht und er gibt seine Ergebnisse dem Stadtsenat bekannt. Der Stadtsenat besteht aus der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister sowie den Stadträtinnen und Stadträten und hat die Aufgabe, geeignete Maßnahmen zu treffen, wenn der Rechnungshof Anlass zur Kritik hatte.