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Was ist eigentlich ein Budget?

Oft wird davon in den Nachrichten gesprochen und irgendwo gespart werden muss, ist es in aller Munde: das Budget. Aber was ist eigentlich ein Budget und wie kommt es zustande?

 

Umgangssprachlich bezeichnet man mit dem Begriff »Budget« meist einen Geldbetrag, der für einen bestimmten Zweck zur Verfügung steht. Wie etwa ein Urlaubsbudget – das muss ja auch verschiedene Ausgaben wie z. B. Flug, Unterkunft, Essen usw. abdecken. Bei einer Stadt wie Wien ist das natürlich etwas komplizierter. Denn hier meint »Budget« einen Plan von erwarteten Einnahmen und Ausgaben. Es handelt sich also um eine Aufstellung der Geldbeträge, die in einem Jahr hereinkommen und im gleichen Jahr ausgegeben werden sollen.

 

Grundlage jedes Wiener Gemeindebudgets ist der sogenannte »Voranschlag«. Der Voranschlag beinhaltet eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben für das kommende Verwaltungsjahr. Und er regelt, wie viel Geld einzelne Gemeindeorgane zur Durchführung ihrer Aufgaben haben. Zuständig für die Formulierung des Voranschlags ist die Finanzstadträtin bzw. der Finanzstadtrat. Ihre/Seine Aufgabe ist es, spätestens sechs Wochen vor Beginn eines Verwaltungsjahres einen Voranschlagsentwurf vorzulegen. Dieser Voranschlagsentwurf geht an den Finanzausschuss des Gemeinderats und an den Stadtsenat – also an den/die Bürgermeister/in sowie die Stadträtinnen und Stadträte. Finanzausschuss und Stadtsenat prüfen den Voranschlag in einer gemeinsamen Sitzung.

 

Nach dieser Prüfung ist die Gemeinde verpflichtet, den Voranschlagsentwurf eine Woche lang zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Alle Gemeindemitglieder haben dann die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, die in der anschließenden Beratung durch den Gemeinderat berücksichtigt werden müssen. So ist der Entstehungsprozess des Budgets offen für Vorschläge der Bevölkerung. Und es ist größtmögliche Transparenz sichergestellt.

 

Der Gemeinderat ist letztlich für die Genehmigung – die sogenannte »Feststellung« – des Voranschlags verantwortlich. Sobald diese erfolgt ist, hat die Stadt ihr Budget und der Voranschlag kann von den Gemeindeorganen vollzogen werden.
In der Grafik wird der Prozess der Budgeterstellung dargestellt. Im ersten Schritt wird der Voranschlagsentwurf durch die Finanzstadträtin/den Finanzstadtrat formuliert. Dieser Entwurf wird durch den Finanzausschuss des Gemeinderats und durch den Stadtsenat in einer gemeinsamen Sitzung geprüft. Danach liegt der Entwurf eine Woche zur öffentlichen Einsicht auf. Im letzten Schritt wird der Voranschlagsentwurf im Gemeinderat diskutiert und beschlossen.
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