Hier erklären wir in einem Glossar die wichtigsten Fachbegriffe rund um die Wiener Finanzpolitik.
Abgaben: Sammelbegriff für Steuern, Gebühren und Tarife. Abgaben sind von einer Behörde vorgeschriebene Zahlungen, die dem öffentlichen Haushalt zufließen.
Antizyklische Haushaltspolitik: Nutzung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben, um insbesondere in Phasen des Abschwungs wirtschaftliche Impulse zu setzen.
BRP: Abkürzung für Bruttoregionalprodukt. Das BRP entspricht – etwas vereinfacht gesagt – dem Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen, die innerhalb eines Jahres in den Grenzen einer Region oder eines Bundeslandes hergestellt werden.
Defizit: Betrag, um den in einem bestimmten Zeitraum (z. B. einem Budgetjahr) mehr ausgegeben als eingenommen wird.
Doppelte Dividende: Doppelter Effekt von öffentlichen Investitionen in Krisenzeiten – zum einen durch den kurzfristigen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft und zum anderen durch den langfristigen Nutzen z. B. der errichteten Infrastruktur für die Bevölkerung.
Feststellung: Beschluss des Voranschlages – sprich: des „Budgetplans“ – durch den Wiener Gemeinderat.
Finanzausgleich: Aufteilung eines Teils der vom Bund eingehobenen Steuern auf die Länder und Gemeinden.
Finanzausschuss: Für Finanzfragen zuständiges Gremium des Wiener Gemeinderats, wird von Abgeordneten der Gemeinderatsparteien gebildet. Auch die Finanzstadträtin bzw. der Finanzstadtrat gehört dem Finanzausschuss an.
Gebühren: Gebühren sind öffentliche Abgaben, die mit einer bestimmten Gegenleistung (z. B. Müllentsorgung) verbunden sind.
Gemeinschaftliche Bundesabgaben: Vom Bund eingehobene Abgaben (z. B. die Einkommenssteuer), die im Zuge des Finanzausgleichs auf die Länder und Gemeinden aufgeteilt werden.
Konsolidierung: Budget- oder Haushaltskonsolidierung bedeutet, durch entsprechende Maßnahmen das Defizit einzugrenzen oder abzubauen, Kreditaufnahmen zu verringern und den Schuldenstand zu reduzieren.
Neuverschuldung: Jener Betrag, um den sich der Schuldenstand durch neue Darlehen erhöht oder durch Tilgung bestehender Darlehen verringert.
Rechnungsabschluss: Der Rechnungsabschluss beinhaltet die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines Jahres und stellt diese den im Voranschlag geplanten Einnahmen und Ausgaben gegenüber.
Rechnungshof: Unabhängiges Kontrollorgan des Bundes, das prüft, ob die durch die Budgets zur Verfügung gestellten Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden.
Saldo: Die Differenz zwischen den Ausgaben und den Einnahmen eines Haushalts. Wird mehr ausgegeben als eingenommen, spricht man von einem Defizit – der Schuldenstand steigt. Im umgekehrten Fall spricht man von einem Überschuss und der Schuldenstand wird verringert.
Stadtrechnungshof: Weisungsfreies Kontrollorgan der Stadt (früher: „Kontrollamt“), das u. a. die gesamte Gebarung der Gemeinde auf ihre Ordnungsmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit prüft.
Stadtsenat: Gremium der Stadt Wien, das aus dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin sowie den Stadträtinnen bzw. Stadträten besteht.
Steuern: Steuern sind öffentliche Abgaben. Im Gegensatz zu Gebühren sind Steuern nicht mit einer bestimmten Gegenleistung verknüpft.
Transferzahlungen des Bundes: Zahlungen des Bundes an Länder und Gemeinden für die Erfüllung bestimmter Aufgaben (z. B. im Bildungs- oder Gesundheitsbereich).
Voranschlag, Voranschlagsentwurf: Übersicht der geplanten Einnahmen und Ausgaben für ein Budgetjahr. Der Entwurf wird von der Finanzstadträtin bzw. dem Finanzstadtrat formuliert und dem Finanzausschuss sowie dem Stadtsenat zur Prüfung vorgelegt – beschlossen wird er vom Gemeinderat.