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Die wichtigsten Begriffe

Hier erklären wir in einem Glossar die wichtigsten Fachbegriffe rund um die Wiener Finanzpolitik.

Abgaben: Sammelbegriff für Steuern, Gebühren und Tarife. Abgaben sind von einer Behörde vorgeschriebene Zahlungen, die dem öffentlichen Haushalt zufließen.

Antizyklische Haushaltspolitik: Nutzung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben, um insbesondere in Phasen des Abschwungs wirtschaftliche Impulse zu setzen.

BRP: Abkürzung für Bruttoregionalprodukt. Das BRP entspricht – etwas vereinfacht gesagt – dem Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen, die innerhalb eines Jahres in den Grenzen einer Region oder eines Bundeslandes hergestellt werden.

Defizit: Betrag, um den in einem bestimmten Zeitraum (z. B. einem Budgetjahr) mehr ausgegeben als eingenommen wird.

Doppelte Dividende: Doppelter Effekt von öffentlichen Investitionen in Krisenzeiten – zum einen durch den kurzfristigen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft und zum anderen durch den langfristigen Nutzen z. B. der errichteten Infrastruktur für die Bevölkerung.

Feststellung: Beschluss des Voranschlages – sprich: des „Budgetplans“ – durch den Wiener Gemeinderat.

Finanzausgleich: Aufteilung eines Teils der vom Bund eingehobenen Steuern auf die Länder und Gemeinden.

Finanzausschuss: Für Finanzfragen zuständiges Gremium des Wiener Gemeinderats, wird von Abgeordneten der Gemeinderatsparteien gebildet. Auch die Finanzstadträtin bzw. der Finanzstadtrat gehört dem Finanzausschuss an.

Gebühren: Gebühren sind öffentliche Abgaben, die mit einer bestimmten Gegenleistung (z. B. Müllentsorgung) verbunden sind.

Gemeinschaftliche Bundesabgaben: Vom Bund eingehobene Abgaben (z. B. die Einkommenssteuer), die im Zuge des Finanzausgleichs auf die Länder und Gemeinden aufgeteilt werden.

Konsolidierung: Budget- oder Haushaltskonsolidierung bedeutet, durch entsprechende Maßnahmen das Defizit einzugrenzen oder abzubauen, Kreditaufnahmen zu verringern und den Schuldenstand zu reduzieren.

Neuverschuldung: Jener Betrag, um den sich der Schuldenstand durch neue Darlehen erhöht oder durch Tilgung bestehender Darlehen verringert.

Rechnungsabschluss: Der Rechnungsabschluss beinhaltet die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines Jahres und stellt diese den im Voranschlag geplanten Einnahmen und Ausgaben gegenüber.

Rechnungshof: Unabhängiges Kontrollorgan des Bundes, das prüft, ob die durch die Budgets zur Verfügung gestellten Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden.

Saldo: Die Differenz zwischen den Ausgaben und den Einnahmen eines Haushalts. Wird mehr ausgegeben als eingenommen, spricht man von einem Defizit – der Schuldenstand steigt. Im umgekehrten Fall spricht man von einem Überschuss und der Schuldenstand wird verringert.

Stadtrechnungshof: Weisungsfreies Kontrollorgan der Stadt (früher: „Kontrollamt“), das u. a. die gesamte Gebarung der Gemeinde auf ihre Ordnungsmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit prüft.

Stadtsenat: Gremium der Stadt Wien, das aus dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin sowie den Stadträtinnen bzw. Stadträten besteht.

Steuern: Steuern sind öffentliche Abgaben. Im Gegensatz zu Gebühren sind Steuern nicht mit einer bestimmten Gegenleistung verknüpft.

Transferzahlungen des Bundes: Zahlungen des Bundes an Länder und Gemeinden für die Erfüllung bestimmter Aufgaben (z. B. im Bildungs- oder Gesundheitsbereich).

Voranschlag, Voranschlagsentwurf: Übersicht der geplanten Einnahmen und Ausgaben für ein Budgetjahr. Der Entwurf wird von der Finanzstadträtin bzw. dem Finanzstadtrat formuliert und dem Finanzausschuss sowie dem Stadtsenat zur Prüfung vorgelegt – beschlossen wird er vom Gemeinderat.

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