Die Stadt Wien ist als Bundesland und gleichzeitig auch Gemeinde für eine Vielzahl von Aufgaben verantwortlich. Damit diese auch finanziert werden können, müssen den Ausgaben auch Einnahmen gegenüberstehen. Welche das genau sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Steuern werden in Österreich in erster Linie vom Bund eingehoben. Die Bundesländer, aber auch die Gemein- den, dürfen nur in einem eng umrissenen Bereich eigene Steuern einheben. Damit sie ihre Amtsgeschäfte durch- führen können, brauchen sie daher den sogenannten »Finanzausgleich«. Dieser Ausgleich regelt die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und wird etwa alle vier bis sechs Jahre neu verhandelt.
Der größte Teil der Einkünfte Wiens stammt daher auch aus den sogenannten »gemeinschaftlichen Bundesabgaben«. Nachdem es nicht sinnvoll wäre, wenn jedes Bundesland »große« Steuern – etwa Lohnsteuer, Umsatz-, Einkommens- oder Mineralölsteuer – einzeln einhebt, werden sie nach? einem im Finanzausgleich festgelegten Schlüssel auf den Bund, die neun Bundesländer und die Gemeinden in Österreich aufgeteilt. Der exakte Betrag der Aufteilung wird dabei über einen Berechnungsschlüssel ermittelt, der einerseits auf die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesländer und Gemeinden abgestimmt ist. Andererseits wird aber auch darauf Rücksicht genommen, dass große Städte wie Wien auch Services für Einwohnerinnen und Einwohner der kleineren Umlandgemeinden anbieten.
Im Fall von Wien machten die Einnahmen aus dem Finanzausgleich im Jahr 2013 rund 5,4 Milliarden Euro aus. ?Das entspricht rund 43 Prozent des gesamten Wiener Budgets. Wie bei allen anderen Bundesländern und Gemeinden auch, sind somit die im Finanzausgleichsgesetz festgelegten Anteile die wichtigste Einnahmequelle für Wien.
Länder und Gemeinden übernehmen ?für das Funktionieren des Alltagslebens der Menschen wichtige Aufgaben. Das gilt für die Kinderbetreuung oder die Bildung. Und auch im Gesundheitswesen haben die Bundesländer eine sehr wichtige Rolle. Daher sind im Finanzausgleichsgesetz verschiedene Transferzahlungen des Bundes festgelegt, die an die Länder und Gemeinden ausbezahlt werden. Dazu gehören die »laufenden Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechtes«. Zu diesen zählen zweckgebundene Zuschüsse, Zuschüsse für den Gesundheits- und Sozialbereich oder der Bundeszuschuss für den Ausbau des Kindergartenangebotes.
Zusätzlich erhält Wien Zuschüsse von rund 772 Millionen Euro pro Jahr vom Bund für den Lehrerpersonalaufwand – ein Anteil von knapp 6,2 Prozent an den Einnahmen der Stadt und vor allem eine unverzichtbare Investition in die Zukunft des Landes.
Ergänzt werden diese Zuschüsse durch sogenannte »Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechtes«. Diese schließen etwa die Unterstützung des Katastrophenschutzes und einen Beitrag für den Ausbau der U-Bahn ein. Insgesamt erhält Wien dafür vom Bund rund 133 Millionen Euro, die rund 1,1 Prozent am Wiener Budget ausmachen. Selbstverständlich wendet Wien aus eigenen Mitteln weitere namhafte Beträge für seine Öffis auf: rund 551 Millionen Euro für den Betrieb der Wiener Linien und weitere 82 Millionen Euro für den Ausbau der U-Bahn.
Wien finanziert sich in geringem Ausmaß auch über eigene Steuern, z. B. die Kommunalsteuer, die Hundeabgabe sowie die Dienstgeberinnen- und Dienstgeberabgabe. Mit rund 10,5 Prozent der Gesamteinnahmen tragen sie aber nur einen kleinen Teil zum Wiener Budget bei.
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Was Gebühren von Steuern unterscheidet
Auch wenn der Finanzausgleich einen hohen Anteil an den Budgetmitteln Wiens ausmacht, braucht es daneben eigene Einnahmen. Dazu zählen u.a. Steuern, Tarife und Gebühren, die unter dem Begriff Abgaben zusammengefasst werden. Steuern sind öffentliche Abgaben, an die kein Anspruch auf eine Gegenleistung geknüpft ist. Wenn etwa eine Hose gekauft wird, sind dafür 20 Prozent Mehrwertsteuer zu entrichten. Dieses Geld kann dann für den Bau von Schulen ebenso aufgewendet werden wie für Personalkosten. Nicht so bei Gebühren und Tarifen. Ihnen steht immer eine konkrete Gegenleistung gegenüber, etwa bei den Gebühren für Wasser oder die Müllentsorgung. Berechnet man den Gesamtaufwand und damit den Wert einer Leistung wie z.B. die Bäder der Stadt Wien, dann zeigt sich rasch, dass nur die wenigsten Gebühren kostendeckend sind.
Sie kennen sicher die Büchereien der Stadt Wien. An 39 Standorten bieten die Büchereien ein vielfältiges Angebot an Bildung und Information. Dabei fallen viele Kosten an: Bücher und Medien werden angekauft, die Räumlichkeiten werden in Schuss gehalten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen am Monatsende verständlicherweise ihr Gehalt. In der Bücherei zahlen Sie Gebühren, das stimmt. Aber Ihre Gebühren decken nur rund 3,5 Prozent der Gesamtkosten. Der Rest wird aus dem allgemeinem Steuertopf bezahlt. Damit bietet die Stadt ihren Einwohnerinnen und Einwohnern ein tolles und kostengünstiges Angebot.
Gebühren tragen daher nur einen geringen Anteil zum Haushalt bei. In Wien kamen durch Gebühren im Jahr 2013 rund 444 Millionen Euro herein. Das ergibt einen Anteil von rund 3,6 Prozent an den gesamten Einnahmen der Stadt. Mehr lukriert Wien durch die eigenen Steuern. Kommunalsteuer, Hunde- sowie die Dienstgeberinnen- und Dienstgeberabgabe spielen jährlich rund 10,5 Prozent des Gesamtbudgets ein. 2013 waren es rund 1,3 Milliarden Euro.
Hinzu kommen Einnahmen aus Leistungen der Stadtverwaltung. Darunter werden z. B. Erlöse aus der Straßenreinigung, von Märkten oder von Magistratsabteilungen verstanden. 2013 haben sie insgesamt rund 662 Millionen Euro erwirtschaftet und damit rund 5,3 Prozent zum Wiener Haushalt beigetragen.
Den zweitgrößten Brocken im Budget machen die »sonstigen Einnahmen« aus. Mit knapp 13,6 Prozent und einer Summe von rund 1,7 Milliarden Euro liegen sie zwar hinter den Erträgen aus dem Finanzausgleich, aber noch vor den Einkünften aus eigenen Steuern oder Leistungen. Hinter den »sonstigen Einnahmen« verbergen sich Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken, aus der Verzinsung von Einlagen und Guthaben und aus der Vermietung oder Verpachtung städtischer Liegenschaften. Und es leisten auch alle, die beispielsweise gegen die Bestimmungen der Bauordnung für Wien verstoßen, einen Beitrag zum Budget – fallen doch auch Verwaltungsstrafen unter die »sonstigen Einnahmen«.