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Die Steuern und der Finanzausgleich

Steuern werden in Österreich in erster Linie vom Bund eingehoben. Die Bundesländer dürfen nur in einem eng umrissenen Bereich eigene Steuern einfordern. Damit sie ihre Amtsgeschäfte durchführen können, brauchen sie den Finanzausgleich.

In Wien fallen z. B. die Kommunalsteuer, die Hundeabgabe sowie Dienstgeberinnen- und Dienstgeberabgabe in die Steuerhoheit des Landes. Mit rund 10,5 Prozent der Gesamteinnahmen tragen sie aber nur einen geringen Teil zum Wiener Budget bei.
 

Der größte Teil der Einkünfte Wiens – über 40 Prozent – stammt aus dem sogenannten »Finanzausgleich«. Im Finanzausgleich werden Steuern, die der Bund einhebt, nach gemeinsamen Verhandlungen auf die Gebietskörperschaften (das sind Bund, Länder, Städte und Gemeinden) aufgeteilt. Alle vier bis sechs Jahre treffen sich ihre Vertreterinnen und Vertreter, um zu vereinbaren, wer welchen Anteil der sogenannten »gemeinschaftlichen Bundesabgaben« für seinen Haushalt bekommt.

Zu diesen »gemeinschaftlichen Bundesabgaben« zählen etwa die Umsatzsteuer, die Einkommenssteuer, die Mineralölsteuer, die Normverbrauchsabgabe, die Alkoholsteuer oder die Grunderwerbsteuer. Diese Mittel fließen dann in die Haushalte der Gebietskörperschaften ein, damit diese ihre Ausgaben finanzieren können.

Ein Bundesland wie Wien hat etwa für Personalkosten aufzukommen – für Lehrerinnen und Lehrer im Landesdienst, für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung oder für Feuerwehrleute. Daneben fallen Kosten für die Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur an: für Straßen, öffentliche Gebäude, die Kanalisation und vieles mehr. Und es muss Geld für die soziale Wohlfahrt, den Gesundheitsbereich und für die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit aufgebracht werden. Ohne den Finanzausgleich wäre das nicht möglich – ein wesentlicher Beitrag zur hohen Lebensqualität in Wien.

 

Mit rund 721 Millionen Euro ist die Kommunalsteuer der größte Posten. Mit einigem Abstand folgt die Gebühr für Müllabfuhr mit 245 Millionen Euro, gefolgt von den Wassergebühren mit 197 Millionen Euro, den Abgaben für den Gebrauch von öffentlichem Grund mit 145 Millionen Euro, der Grundsteuer mit 111 Millionen Euro und der Parkometerabgabe mit 102 Millionen Euro. Die folgenden Einnahmen bewegen sich im zweistelligen Bereich. So macht die Dienstgeberabgabe 67 Millionen Euro aus, die Vergnügungssteuern 57 Millionen Euro, der Kulturförderungsbeitrag 36 Millionen Euro, die Verwaltungsabgaben 22 Millionen Euro, die Fremdenverkehrsabgabe 17 Millionen Euro, die Feuerschutzsteuer 10 Millionen Euro und die Abgaben für das Halten von Haustieren bringen rund 4 Millionen Euro.
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