Steuern werden in Österreich in erster Linie vom Bund eingehoben. Die Bundesländer dürfen nur in einem eng umrissenen Bereich eigene Steuern einfordern. Damit sie ihre Amtsgeschäfte durchführen können, brauchen sie den Finanzausgleich.
In Wien fallen z. B. die Kommunalsteuer, die Hundeabgabe sowie Dienstgeberinnen- und Dienstgeberabgabe in die Steuerhoheit des Landes. Mit rund 10,5 Prozent der Gesamteinnahmen tragen sie aber nur einen geringen Teil zum Wiener Budget bei.
Der größte Teil der Einkünfte Wiens – über 40 Prozent – stammt aus dem sogenannten »Finanzausgleich«. Im Finanzausgleich werden Steuern, die der Bund einhebt, nach gemeinsamen Verhandlungen auf die Gebietskörperschaften (das sind Bund, Länder, Städte und Gemeinden) aufgeteilt. Alle vier bis sechs Jahre treffen sich ihre Vertreterinnen und Vertreter, um zu vereinbaren, wer welchen Anteil der sogenannten »gemeinschaftlichen Bundesabgaben« für seinen Haushalt bekommt.
Zu diesen »gemeinschaftlichen Bundesabgaben« zählen etwa die Umsatzsteuer, die Einkommenssteuer, die Mineralölsteuer, die Normverbrauchsabgabe, die Alkoholsteuer oder die Grunderwerbsteuer. Diese Mittel fließen dann in die Haushalte der Gebietskörperschaften ein, damit diese ihre Ausgaben finanzieren können.
Ein Bundesland wie Wien hat etwa für Personalkosten aufzukommen – für Lehrerinnen und Lehrer im Landesdienst, für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung oder für Feuerwehrleute. Daneben fallen Kosten für die Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur an: für Straßen, öffentliche Gebäude, die Kanalisation und vieles mehr. Und es muss Geld für die soziale Wohlfahrt, den Gesundheitsbereich und für die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit aufgebracht werden. Ohne den Finanzausgleich wäre das nicht möglich – ein wesentlicher Beitrag zur hohen Lebensqualität in Wien.