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Wie verbessert die Stadt Wien ihr Beteiligungsmanagement?

Die Stadt Wien hält Beteiligungen an Unternehmen aus unterschiedlichen Sparten, die für die Wiener Bürgerinnen und Bürger wichtige Aufgaben erfüllen. So sind etwa bei den Wiener Stadtwerken wichtige Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge wie die Wiener Linien oder die Wien Energie gebündelt oder im Bereich der Wien Holding so wichtige Kultureinrichtungen wie die Wiener Stadthalle und die Vereinigten Bühnen, für Logistik zentrale Knotenpunkte wie der Wiener Hafen oder Gesellschaften, die zahlreiche Immobilienprojekte in unserer Stadt vorantreiben.

Welche positiven Effekte zusätzlich zu den unmittelbaren Dienstleistungen die Unternehmen der Stadt erbringen, illustrieren insbesondere der Stadtwerke-Effekt und der Wien-Holding-Effekt. Da heute (15.01.2016) auch ein Bericht des Wiener Stadtrechnungshofs erschienen ist, der einige wichtige Empfehlungen für die Weiterentwicklungen des Beteiligungsmanagements der Stadt Wien ausspricht, wollen wir ebenfalls kurz zeigen, was sich in der Finanzabteilung der Stadt (MA 5) im Bereich Beteiligungsmanagement gerade tut.

 

Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kapitalgesellschaften der Stadt Wien aus?

Zunächst erlaubt die Bundesverfassung (Art. 116 Abs 2) den Gemeinden als selbstständigen Wirtschaftskörpern das Recht ein, innerhalb der Schranken der allgemeinen Bundes- und Landesgesetze Vermögen zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen sowie wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben. Weiters ist in der Wiener Stadtverfassung (§ 71) geregelt, dass der Gemeinderat wirtschaftlichen Einrichtungen der Stadt Wien die Eigenschaft einer Unternehmung ohne eigene Rechtspersönlichkeit zuerkennen kann.

Auf Grundlage von Gemeinderatsbeschlüssen können auch einzelne Dienststellen des Magistrats als Betriebe mit erhöhter Selbstständigkeit geführt werden (geregelt ist das in § 72 der Wiener Stadtverfassung). Solche Unternehmungen und auch Betriebe bleiben weiterhin dem Gemeinderat, dem Stadtsenat, dem Bürgermeister, den zuständigen amtsführenden StadträtInnen, den jeweiligen Gemeinderatsausschüssen bzw. der Magistratsdirektion oder dem Magistratsdirektor zugeordnet. Bezüglich Gemeindevermögen (darunter fallen auch die wirtschaftlichen Unternehmungen) ist in der Stadtverfassung in § 84 festgelegt, dass dieses mit einem Inventar in Übersicht zu halten und jährlich im Nachweis „Geldinventar“ zu veröffentlichen ist.

Anders sind die Regelungen für Unternehmen der Stadt, für die alle unternehmensrechtlichen Regeln gelten wie für private Unternehmen auch: So sind im Aktiengesetz die rechtlichen Bestimmungen für Aktiengesellschaften definiert, die Regeln für Gesellschaften mit beschränkter Haftung im GmbH-Gesetz.

Im Jahr 2014 zählte Wien dabei auf dieser Basis 30 direkte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, deren Verwaltung und Eigentümervertretung je nach ressortmäßiger Zuständigkeit in den (damals) acht Geschäftsgruppen des Magistrats angesiedelt sind. Die drei selbständigen Unternehmungen nach § 71 der Wiener Stadtverfassung (Wiener Wohnen, Wiener Krankenanstaltenverbund, Wien Kanal) hielten weitere sieben Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.

 

Wie werden Beteiligungen verwaltet?

Beteiligungsmanagment ist die aktive, zielgerichtete Einflussnahme einer Organisationseinheit (also in diesem Fall der Stadt Wien und der jeweils zuständigen Geschäftsgruppe) auf einzelne Unternehmen mit selbstständiger kaufmännischer Rechnungslegung, an denen diese beteiligt sind.

Das Beteiligungsmanagement umfasst die Themenbereiche Beteiligungsstrategie, Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling sowie den Bereich Mandatsbetreuung. Und es hat ein Ziel, nämlich durch effektive und effiziente Maßnahmen wirtschaftlich optimale Ergebnisse aus den Beteiligungen zu erzielen. Für die Stadt Wien ist das besonders wichtig, denn den kommunalen Unternehmen kommt gerade in Zeiten der anhaltenden Wirtschaftskrise und der von der Stadt verfolgten antizyklischen Investitionspolitik eine entscheidende Bedeutung zu.

Seit dem Jahr 1998 erlaubt die Geschäftseinteilung des Magistrats im Zuge der Dezentralisierung von Aufgaben, dass neben der MA 5 (Finanzabteilung) auch andere Magistratsabteilungen direkte Beteiligungen verwalten können. Explizite Aufgabe der Geschäftsgruppe für Finanzen sind jedoch Angelegenheiten des Beteiligungsmanagements sowie des strategischen und operativen Beteiligungscontrollings der Stadt Wien. Weiters auch die Mitwirkung bei der Erstellung von Wirtschaftsplänen von Unternehmen, die Finanzplanung und die finanzielle Projektkoordination. Ebenso ist die Finanzabteilung MA5 dafür verantwortlich die Interessen der Stadt Wien bei der Begründung, der Verwaltung und beim Verkauf von Anteilsrechten dort wahrzunehmen, wo das nicht in den geschäftseinteilungsmäßigen Wirkungsbereich einer anderen Dienststelle fällt.

Die Magistratsdirektion als Leitung des gesamten inneren Dienstes der Stadt Wien ist wiederum für die grundsätzliche Koordination der städtischen Einrichtungen sowie die grundsätzliche Koordination ausgelagerter Organisationen und Einrichtungen der Stadt Wien und für die grundsätzlichen Angelegenheiten des Wissensmanagements verantwortlich.

 

Weiterentwicklung Beteiligungsmanagement

Die Stadt Wien entwickelt ihre Instrumente für das Beteiligungsmanagement seit einigen Jahren Schritt für Schritt weiter. Ein sehr wichtiger Schritt dazu war die Schaffung eines neuen Referats für Beteiligungsmanagement und -controlling im Jänner 2015, wo wichtige Aufgaben gebündelt und auch das Berichtswesen intensiviert wurden.


Grafik: Organisation des Beteiligungsmanagements der Stadt Wien

In enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Geschäftsgruppen und den beteiligungsverwaltenden Dienststellen werden dort jetzt steuerungsrelevante Berichte generiert, die dem Verständnis der Stadt Wien von einem modernen und transparenten Beteiligungsmanagement entsprechen. Dadurch sollen Abläufe und die Wirksamkeit der strategischen Steuerung weiter verbessert werden. Ziel ist, unter Berücksichtigung bereits erhobener und vorhandener Daten ein effizienteres Controlling als strategisches Steuerungsmittel für die Stadt Wien zu schaffen.

Dabei sollen Abläufe und die Wirksamkeit strategischer Steuerung durch die Eigentümerin weiter verbessert werden. Von der Weiterentwicklung soll aber auch der Gemeinderat und die interessierte Öffentlichkeit profitieren, für die künftig neben Jahres- und Geschäftsberichten der kommunalen Unternehmen auch Informationen der Stadt Wien selbst angeboten werden.

 

Jährlicher Beteiligungsspiegel

Mit dem Rechnungsabschluss 2014 wurde erstmals ein jährlicher Beteiligungsspiegel veröffentlicht – wir haben auch bereits dazu gebloggt.


Grafik: Auszugsweise Darstellung der Beteiligungen der zweiten und dritten Ebene

 

Jährlicher Beteiligungsbericht

Erstmals gemeinsam mit dem Rechnungsabschluss 2015 im kommenden Juni wird ein umfassender Beteiligungsbericht erscheinen, der die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Wien an Kapitalgesellschaften anhand von standardisierten und unternehmensspezifischen Kennzahlen beleuchtet. Das wird künftig einen raschen Überblick und den Vergleich der dargestellten Beteiligungen ermöglichen.

 

Weiterführende Links

Stadtrechnungshof-Bericht StRH IV – 5-1/15, “MA 5, Prüfung des Beteiligungsmanagements
Beteiligungsspiegel der Stadt Wien (Stand: RA 2014)
Wiener Stadtverfassung
wien1x1.at – Der Rechnungsabschluss setzt neue Maßstäbe bei Transparenz

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